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1.Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, in Euro
netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tage der
Auftragserteilung gültigen Verkaufspreise. Der Mindestbestellwert beträgt €100,-. |
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2.Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl unfrei ab Lager. Sofern nicht anders
vereinbart, erfolgt die Versendung auf Kosten und Gefahr des Käufers. |
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3.Die genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Im Falle von höhere Gewalt, Streik,
Naturkatastrophen und sonstige Leistungshindernissen, die wir durch zumutbare
Aufwendungen nicht überwinden können und die nicht von uns zu vertreten sind, sind
wir berechtigt, die Lieferung umlängstens 6 Wochen hinauszuschieben oder bei nicht
nur vorübergehenden Leistungsstörungen vom Vertrag zurückzutreten. |
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4.Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsmäßigem
Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem
Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt
die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei
der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss
die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware
auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. |
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Zum Erhalt der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.Beim Kauf nach Probe
oder nach Muster gilt die Beschaffenheit der Probe oder des Musters als vereinbart.
Mängelrechte des Käufers wegen eventueller versteckter Mängel der Probe oder des
Musters sind ausgeschlossen. |
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Mängelrechte wegen unerheblicher Mängel sind ausgeschlossen. Bei erheblichen Mängeln
leistet der Verkäufer Nacherfüllung ( Mängelbeseitigung oder Neulieferung ) nach seiner
Wahl. Dem Käufer bleibt das Recht auf Rücktritt und Minderung bei Fehlschlagen der
Nacherfüllung vorbehalten. |
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Die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen,
sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem
Produkthaftgesetzt berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungshilfen. |
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5.Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der
Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit
dem Kaufgegenstand entstandenen und noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers.Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungswertes unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nachAbtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unbeührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist er Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. |
6.Gerät der Käufer mit der Zahlung für eine Lieferung aus diesem oder einem anderen Vertrag mit dem Verkäufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Frist zur Leistung zu bestimmen und nach deren Ablauf vom Vertrage, wie auch von allen anderen noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Nach entsprechender Androhung ist der Verkäufer auch berechtigt, nach Fristablauf die Ware aus den noch schwebenden Verträgen für Rechnungen des Käufers zu verkaufen. Bei überschreitung des Zahlungszieles kann der Verkäufer ohne nochmalige Mahnung Zinsen in Höhe von 8% über dem Basisumsatz verlangen. |
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7.Weitergehende Zusicherungen und Versprechungen, gleich welcher Art, sind nur in der Art verbindlich, wie sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind. |
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8.Durch diese Vertragsbedingungen werden alle eventuellen Bedingungen des Käufers aufgehoben. |
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9.Für diesen Vertrag und alle künftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschliefllich diese Bedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. |
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10.Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. |
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11.Erfüllungsort und Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt. |
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