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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1.Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, in Euro
   netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die am Tage der
   Auftragserteilung gültigen Verkaufspreise. Der Mindestbestellwert beträgt €100,-.
 
2.Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl unfrei ab Lager. Sofern nicht anders
   vereinbart, erfolgt die Versendung auf Kosten und Gefahr des Käufers.
 
3.Die genannten Lieferzeiten sind unverbindlich. Im Falle von höhere Gewalt, Streik,
   Naturkatastrophen und sonstige Leistungshindernissen, die wir durch zumutbare
   Aufwendungen nicht überwinden können und die nicht von uns zu vertreten sind, sind
   wir berechtigt, die Lieferung umlängstens 6 Wochen hinauszuschieben oder bei nicht
   nur vorübergehenden Leistungsstörungen vom Vertrag zurückzutreten.
 
4.Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsmäßigem
   Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem
   Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, gilt
   die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei
   der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss
   die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware
   auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
 
   Zum Erhalt der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
   Dies gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde.Beim Kauf nach Probe
   oder nach Muster gilt die Beschaffenheit der Probe oder des Musters als vereinbart.
   Mängelrechte des Käufers wegen eventueller versteckter Mängel der Probe oder des
   Musters sind ausgeschlossen.
 
   Mängelrechte wegen unerheblicher Mängel sind ausgeschlossen. Bei erheblichen Mängeln
   leistet der Verkäufer Nacherfüllung ( Mängelbeseitigung oder Neulieferung ) nach seiner
   Wahl. Dem Käufer bleibt das Recht auf Rücktritt und Minderung bei Fehlschlagen der
   Nacherfüllung vorbehalten.
 
   Die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen,
   sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des    Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem
   Produkthaftgesetzt berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer    Erfüllungshilfen.
 
5.Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der
   Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit
   dem Kaufgegenstand entstandenen und noch entstehenden Forderungen als    Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers.Die Einstellung einzelner Forderungen in eine    laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den    Eigentumsvorbehalt nicht auf.

   Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen    Geschäftsgang berechtigt. Er tritt dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen in    Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung    gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist    der Käufer auch nachAbtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen    selbst einzuziehen, bleibt hiervon unbeührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die    Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen    Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

   Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und    deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die    dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird im    Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige    Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem    zugrundeliegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch    den Käufer als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu    sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, ist er Verkäufer auf Verlangen des    Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

6.Gerät der Käufer mit der Zahlung für eine Lieferung aus diesem oder einem anderen    Vertrag mit dem Verkäufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene    Frist zur Leistung zu bestimmen und nach deren Ablauf vom Vertrage, wie auch von allen    anderen noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Nach entsprechender Androhung    ist der Verkäufer auch berechtigt, nach Fristablauf die Ware aus den noch schwebenden    Verträgen für Rechnungen des Käufers zu verkaufen. Bei überschreitung des Zahlungszieles    kann der Verkäufer ohne nochmalige Mahnung Zinsen in Höhe von 8% über dem    Basisumsatz verlangen.
 
7.Weitergehende Zusicherungen und Versprechungen, gleich welcher Art, sind nur in der    Art verbindlich, wie sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind.
 
8.Durch diese Vertragsbedingungen werden alle eventuellen Bedingungen des Käufers    aufgehoben.
 
9.Für diesen Vertrag und alle künftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschliefllich diese    Bedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen    nicht ausdrücklich widersprechen.
 
10.Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
 
11.Erfüllungsort und Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder     mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt.
 
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